Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von WHEEL-MOBIL und dessen Webseite www.wheel-mobil.ch. Änderungen oder Abweichungen davon sind im Hauptvertrag zu vereinbaren. Allgemeine Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von WHEEL-MOBIL schriftlich angenommen worden sind.
2. Unterlagen, Vertragsabschluss /-beendigung und Gutscheine
Prospekte, Flyer und Gutscheine sind nicht verbindlich. Terminvereinbarungen in jeglicher Form hingegen sind verbindlich und werden auch bei nicht Einhaltung durch dem Kunden kostenpflichtig durch Wheel-Mobil in Rechnung gestellt.
Ein Termin gilt als nicht Eingehalten, wenn der Kunde nicht zum abgemachten Termin erscheint, die Dienstleistung von Wheel-Mobil aus Gründen des Kunden nicht durchgeführt werden kann oder der Kunde sich nicht mindestens 24 Stunden vorher abgemeldet hat.
Im Verhinderungsfall, bei Terminabsagen müssen diese uns in einem telefonischen Gespräch mindestens 24 Stunden im voraus gemeldet werden.
Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von WHEEL-MOBIL oder des Herstellers. Sie dürfen insbesondere weder kopiert oder vervielfältigt, noch ohne schriftliche Zustimmung von WHEEL-MOBIL Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Angebote verwendet werden. Gutscheine können weder kumuliert noch ausbezahlt werden und haben eine Gültigkeit von bis zu 14 Monate ab Abgabedatum. Verträge welche mehrmalige Dienstleistungen beinhalten, werden zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Verträge welche einmalige Dienstleistungen beinhalten, können schriftlich sowohl auch in jeglicher verbalen Form entstehen.
Die Mindestlaufzeit von Verträge mit mehrmalige Dienstleistungen beträgt 12 Monate. Nach Ende der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, falls dieser nicht spätestens 30 Tage vorher schriftlich gekündigt wird. Ein Vertrag kann vor Ende der Mindestvertragslaufzeit auf das Ende des drittfolgenden Monats schriftlich gekündigt werden, wenn innerhalb der Vertragslaufzeit ein Halterwechsel des im Vertrag erwähnten Fahrzeuges stattgefunden hat. Der daraus folgende Restwert des Angebotes wird errechnet und als Gutschein zur Verfügung gestellt. Eine Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen und beginnt ab Datum des Poststempels oder ab versenden der Kündigungsbestätigung von WHEEL-MOBIL.
Kündigt WHEEL-MOBIL vorzeitig aus einem in Ziffer 6 genannten Grund eine Dienstleistung, schuldet der Kunde, falls bereits jegliche Dienstleistungen durch WHEEL-MOBIL erbracht wurden, WHEEL-MOBIL den vom Dahinfallen des Vertrages entstandenen Schadens. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten.
3. Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nicht explizit erwähnt, ohne MwSt. da wir zurzeit von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, in frei verfügbaren Schweizer Franken. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. vom Kunden organisierten Transport, Verpackung, Versicherung, Bewilligungen sowie Beurkundungen, Steuern und Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Entstehen WHEEL-MOBIL aufgrund vertragswidrigen oder sonstigen missbräuchlichen Verhaltens des Kunden zusätzliche Kosten, behält sich WHEEL-MOBIL ausdrücklich vor, hierfür Schadenersatz geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für allgemeiner Versuch von Betrug sowie Hin- und Rückfahrten welche vom Kunden ohne Erfüllung jeglicher Dienstleistungen durch WHEEL-MOBIL in Anspruch genommen wurden, auch wenn die Hin- und Rückfahrt von WHEEL-MOBIL in dessen Dienstleistungen inkl. angeboten werden. WHEEL-MOBIL behält sich das Recht vor, eine Gebühr von mindestens CHF 80 .- welches aber den Maximalwert des angeforderten Dienstleistungsangebot nicht überschreitet in Rechnung zu stellen.
Kommt es zwischen dem Kunden und WHEEL-MOBIL zu einem Abschluss einer Dienstleistung indem ein Rad-/ oder Reifenwechsel ab sowie inkl. der Reifengrösse und/ oder Felgengrösse von 20 Zoll angeboten wird, behält sich WHEEL-MOBIL das Recht vor einen pauschalen Aufpreis von CHF 25 .- zu verrechnen.
Der Preis für die Monatsgebühr der Dienstleistung zwischen WHEEL-MOBIL und einem noch werdenden "Car related Partner", kann aufgrund jährliche Investitionsdifferenzen in der Werbetechnik rund um die Webseite variieren und auf den ersten Monat des Jahres angepasst werden.
4. Lieferfrist, -verzug und Gefahrenübergang
Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allfällig zu leistender Anzahlungen. Die Lieferfrist gilt mit der Mitteilung an den Kunden, dass die Sache zur Abholung bereitsteht, als eingehalten. Falls die Angebotsobjekte nach Mitteilung der Abholbereitschaft ohne Verschulden von WHEEL-MOBIL nicht fristgemäss abgeholt werden, so werden sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei WHEEL-MOBIL oder einem Dritten gelagert. Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, so kann WHEEL-MOBIL dem Kunden ohne Verzugsentschädigung durch Ersatzlieferung aushelfen.
Falls keine Ersatzlieferung möglich ist, die Verspätung nachweislich durch WHEEL-MOBIL verschuldet wurde und der Kunde einen Schaden als Folge der Verspätung belegen kann, wird eine Verzugsentschädigung für jede volle Woche der Verzögerung höchstens 0.5%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferungen, zugesprochen. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
5. Prüfung und Abnahme nach dem Kauf
Der Kunde hat beim Kauf der Angebotsobjekte innert 7 Tagen zu prüfen und WHEEL-MOBIL allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies oder nimmt der Kunde die Vertragsobjekte in Gebrauch, so gelten die Angebotsobjekte als abgenommen.
6. Zahlungsbedingungen oder Zahlungsverzug des Kunden
Begleicht der Kunde fällige Forderungen nicht vereinbarungsgemäss, so befindet er sich ohne Weiteres in Verzug. In diesem Fall kann WHEEL-MOBIL dem Kunden vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Mahnung, ein Verzugszins von 5% in Rechnung stellen. WHEEL-MOBIL behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges vom Vertrag zurückzutreten und die Angebotsobjekte vom Kunden zurückzufordern. Spricht WHEEL-MOBIL gemäss oben erwähnten Punkte den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Kunde der unverzüglichen Rückgabe der Angebotsobjekte verpflichtet, welche er nicht begleichen konnte.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Angebotsobjekte, auch falls schon abgeholt, bleiben Eigentum von WHEEL-MOBIL, bis der vereinbarte Preis mit allen zusätzlichen Kosten und Zinsen bezahlt ist. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfändet, verkauft noch ohne vorgängige Zustimmung von WHEEL-MOBIL vermietet werden; die Haftung bleibt jedoch beim Kunden. WHEEL-MOBIL ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Kunden ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
8. Gewährleistung
WHEEL-MOBIL garantiert dem Kunden, dass das von ihm verkaufte Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung und während der Mängelhaftungsfrist (wie nachstehend definiert) frei von Material-, Verarbeitungs- und Konstruktionsfehlern ist sowie alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Schweizer Gesetze und Vorschriften einhält.
Durchführt WHEEL-MOBIL Dienstleistungen unter anderem auch eine Innenraumdesinfektion des Kundenfahrzeuges trotz Erläuterung in jeglicher Art auf ein Risiko von Sachbeschädigung(en) mit einem Einverständnis in jeglicher Form des Kunden Dienstleistungen, so haftet der Kunde für die daraus entstandenen Schäden sowie Folgeschäden und kann WHEEL-MOBIL nicht zur Rechenschaft ziehen.
Die Frist der Mängelhaftung für Neuware beträgt 24 Monate, für Gebrauchtware 12 Monate, beginnend mit der Abnahme des Vertragsobjekts. Die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens 18 Monate nach Abhol- bzw. Lieferbereitschaftsmeldung von WHEEL-MOBIL. Wechseln die Angebotsobjekte vor Ablauf der Frist den Eigentümer, so endet die Gewährleistung zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges. Der Kunde hat WHEEL-MOBIL innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich über den Mangel zu informieren. Tritt ein Mangel auf, so hat der Kunde zunächst einzig Anspruch auf Nachbesserung durch WHEEL-MOBIL. Der Kunde hat WHEEL-MOBIL hierzu ausreichend Gelegenheit zu geben. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Kunde Anspruch auf die für diesen Fall vereinbarte Entschädigung oder, sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert einer angemessenen Nachfrist behoben werden kann, und ist das Angebotsobjekt zum vereinbarten Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so ist der Kunde berechtigt, die Annahme des mangelhaften Teils des Angebotsobjekts zu verweigern. WHEEL-MOBIL ist in einem solchen Fall lediglich verpflichtet, den ihm für das vom Rücktritt betroffene Teil des Vertragsobjekts bezahlten Preis zurückzuerstatten.
Nimmt der Kunde selbst oder lässt er durch Dritte Reparaturen am Angebotsobjekt vornehmen oder beschafft sich Ersatzteile für ein solches nicht von WHEEL-MOBIL, so tut er dies auf eigene Kosten und eigenes Risiko. In diesem Fall endet die Gewährleistung von WHEEL-MOBIL sofort.
WHEEL-MOBIL haftet insbesondere nicht für gebrauchte Objekte oder Teile davon; für nicht von ihm geliefertes Material und nicht von ihm gelieferte Daten; für nicht von ihm besorgte Montagearbeiten, Demontagearbeiten und Datenverarbeitungen; für Objekte, an denen ohne ihre Zustimmung Änderungen vorgenommen wurden; für Schäden jeder Art, die auf normalen Verschleiss, falsche oder gewaltsame Behandlung, übermässige Inanspruchnahme, ungeeignete Bedienung und Wartung, mangelhafte oder fehlende Kontrollen, Einfrieren, Verwendung ungeeigneter Materialien und Schmiermittel, Unfälle oder höhere Gewalt und dergleichen zurückzuführen sind; für Handelsware, Material oder Daten von Unterlieferanten, wie z.B. Elektro-Ausrüstung, Bereifung, geometrische Daten usw. (hier haftet WHEEL-MOBIL nur im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Herstellerfirma); für jegliche anderen über die beschriebene Gewährleistungsverpflichtung hinausgehenden Ansprüche. Für Lieferungen und Leistungen von Subunternehmern, die vom Kunden vorgeschrieben werden, übernimmt WHEEL-MOBIL die Gewährleistung ausschliesslich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen des betreffenden Subunternehmers.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in dieser Ziffer 8 ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüberhinausgehende Ansprüche werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
9. Nicht gehörige Vertragserfüllung
In allen in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelten Fällen der nicht gehörigen Vertragserfüllung, hat der Kunde WHEEL-MOBIL als erstes eine angemessene Nachfrist zu setzen.
10. Haftung und Datenschutz
WHEEL-MOBIL haftet ausschliesslich für direkte, unmittelbar von ihm verursachte Schäden ausgenommen in Ziffer 7 erwähnte Dienstleistungen. Die Haftung für reine Vermögensschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden, einschliesslich von entgangenem Umsatz oder Gewinn, Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb von substituierenden Produkten oder Dienstleistungen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. WHEEL-MOBIL übernimmt auch keine Haftung für allfällige Ansprüche aus Beeinträchtigung (z.B. verändern, löschen oder unbrauchbarmachen) von Software oder anderer, durch Computer verarbeitbarer Daten. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Falle höherer Gewalt. Wird eine Unterbrechung durch höhere Gewalt verursacht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit bzw. die entsprechenden Vertragsfristen um den Zeitraum, der dem Zeitraum der Unterbrechung entspricht. Die Haftung von WHEEL-MOBIL aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf maximal den Vertragswert.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
11. Rückgriffsrecht
Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder dessen Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird hierfür WHEEL-MOBIL in Anspruch genommen, so steht WHEEL-MOBIL ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu.
12. Änderungen
WHEEL-MOBIL behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. WHEEL-MOBIL informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit WHEEL-MOBIL ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist der Hauptsitz von WHEEL-MOBIL.
Muttenz, September 2021